Gebäudenutzung in Zukunft ohne Hindernisse

Im Wohnungsneubau ist Barrierefreiheit inzwischen Alltag. Ob, wie und auf wessen Kosten klassische Zinshäuser adaptiert werden müssen, ist noch nicht geklärt.

Europaweit wird über Barrierefreiheit diskutiert – bisher mit wenig konkreten Ergebnissen für private Zinshaus- und Wohnungseigentümer. Informationen aus erster Hand erhalten Sie bei Ihrer Hausverwaltung.

Wie viele Menschen mit Behinderung in Österreich leben, lässt sich nicht genau feststellen. Bei einer Erhebung des Mikrozensus im Jahr 2008 war fast ein Fünftel der Befragten dauerhaft beeinträchtigt. Das reichte von der leichten Sehbehinderung bis zur völligen Bewegungs-
unfähigkeit. Hochgerechnet sind demnach rund 1,7 Millionen
Personen in Österreich direkt betroffen. Und die Situation wird sich
weiter zuspitzen: Immer mehr, immer ältere Menschen sollen möglichst lange daheim wohnen. Altersversorgung und Pflege würden sonst unfinanzierbar für die öffentliche Hand.

Der Bund als Pionier

Derzeit verpflichtet das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) den Bund als Betreiber von Immobilien dazu, deren Nutzungsmöglichkeit allen Menschen zu garantieren – auch jenen mit Beeinträchtigungen, seien das nun körperliche oder geistige Gebrechen oder auch nur Kinderwägen und Einkaufswagerln. Das zeigt: Barrierefreiheit geht weit über die Behindertentauglichkeit hinaus und betrifft etwa Kinderwagenrampen für Treppen ebenso wie Bäder mit integriertem WC, damit Rollstuhlfahrer sie nutzen können.

Weinberger Biletti-Geschäftsführer Mag. Udo Weinberger: „Bisher war das vor allem ein Thema der Bundesimmobiliengesellschaft BIG. Was aber, wenn der Bund Mieter oder Wohnungseigentümer ist – etwa als Universitäts-Institut? Wird der Bund den Anspruch auf Barrierefreiheit durchsetzen können – was ich annehme – und wer muss letztlich dafür bezahlen? Der Liegenschaftseigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft? Oder müssen diese die Adaptierung nur dulden?“

Wenig Klarheit für bestehende Gebäude

Manche Gemeinden lassen den öffentlichen Raum bereits hinsichtlich Barrierefreiheit bewerten und schnüren Maßnahmenpakete. Der Bund wird seine Umbauten bis etwa 2019 abgeschlossen haben. Anforderungen an Bundeseinmietungen werden 2015 schlagend. Doch wie sich das abspielen wird, lässt sich heute noch nicht absehen. Udo Weinberger vermutet: „In den kommenden Jahrzehnten wird es wohl auch Mehrfamilienhäuser treffen. Im klassischen Zinshaus, mit seinen Stiegen, Podesten, Doppelflügeltüren etc., bleibt Barrierefreiheit eine große Herausforderung.“

Für die Nachrüstung von Bestandsobjekten gibt es noch keine verbindliche Vorgangsweise. Doch beim Wohnungsneubau muss bereits jetzt angegeben werden, wie der Bauherr für Barrierefreiheit sorgt. Dabei ist nachzuweisen, dass notwendige Nachrüstungen bestimmte Wertgrenzen nicht übersteigen.

Udo Weinberger: „Barrierefreiheit wird ein Megathema der Zukunft. Für uns als Hausverwaltung ist es selbstverständlich, im Interesse unserer Kunden auch auf diesem Gebiet auf dem neuesten Stand zu sein und die Entwicklung laufend zu beobachten“.